Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

03.10.2011

Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden hat am 03.10.2011 nachstehende Verordnung erlassen.
Rechtsgrundlage: §39c Bautechnikgesetz - BauTG
 

§ 1

Die Stadtgemeinde Saalfelden erhebt auf Grund der Ermächtigung des § 39 c Abs 1 Bautechnikgesetz eine Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze. 

§ 2

Die Ausgleichsabgabe wird einmalig für jeden Stellplatz, der von der sich aus § 39 b Bautechnikgesetz ergebenden Mindestzahl nicht hergestellt wird oder gemäß § 39 b Abs 7 Bautechnikgesetz nicht zur Verfügung steht, erhoben, wobei bei Änderungen von Bauten oder ihres Verwendungszweckes die Ausgleichsabgabe nur für jene Stellplätze eingehoben wird, die vom allenfalls erhöhten Bedarf an Stellplätzen nicht geschaffen werden. 

§ 3

Die Höhe der Ausgleichsabgabe je Stellplatz wird mit € 5.000,-- festgesetzt. 

§ 4

Die Ausgleichsabgabe ist dem Bauherrn bei Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung vorzuschreiben. § 5 Diese Verordnung wurde von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden in ihrer Sitzung vom 03.10.2011 beschlossen und tritt mit dem nach Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.