Baubewilligungen

Für ein Bauansuchen (gem. § 2 Abs.1 BauPolG) sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  2. Ein vollständiges Verzeichnis der als Parteien in Betracht kommenden Rechtsträger
  3. Abschrift der Bauplatzerklärung mit Lageplan
  4. Ggf. Zustimmungerklärung der Parteien mit festgelegtem Formular
  5. Baupläne in 3-facher Ausfertigung: 
    1. Lageplan M=1:500 auf Grundlage eines Geometerplanes
    2. Grundrisse, Schnitte und Ansichten im M 1:100 oder 1:50
    3. Darstellung der Sammlung und Entsorgungsart der Dach- und Festflächenwässer
    4. Baubeschreibung über die technischen Einzelheiten des Baues, Geschossflächen, umbauter Raum und Bodenverhältnisse
    5. Brandschutzvorkehrungen
  6. Abfallwirtschaftskonzept bei Bauvorhaben mit einer Baumasse über 5.000 m³
  7. Bei Zu-, Auf- und Umbauten müssen die Baupläne auch den Altbestand mit bewilligter Widmung des Baues erkennen lassen.

Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.

Zuständig

Formulare