Baubewilligung Technische Einrichtungen

Für die Baubewilligung einer technischen Einrichtung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Baupläne in 3-facher Ausfertigung: 
    1. Lageplan M=1:500 auf Grundlage eines Geometerplanes, auf dem die Lage des Baues auf dem Grundstück ersichtlich ist und alle öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich und der umliegenden Bauten eingetragen sind; zusätzliche Eintragungen: Nordrichtung, alle auf dem Grundstück bestehenden Hauptversorgungseinrichtungen (Energie, Wasser, Abwasser, Sicherheitsabstände)
    2. Grundriss des Heizraumes und des Tank- oder Lagerraumes, einschließlich der umliegenden Räume sowie jener Räume, die durch Leitungsführungen, Lüftungskanäle und dergeleichen berührt werden
    3. Angabe des Verwendungszweckes der Räume und Darstellung sowie Beschreibung der einzelnen Anlagenteile samt Brandschutzeinrichtungen (Maßstab 1:100 bzw. 1:50)
    4. Schnitte
  2. Baubeschreibung (3-fach) über die technischen Einzelheiten der Anlage

Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.

Formulare