Kulturförderung

Vereine müssen mindestens zwei Jahre bestehen und bei der BH Zell am See gemeldet sein, um bei der Stadtgemeinde um eine Subvention ansuchen zu können. Dem Ansuchen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister beizulegen. Förderansuchen sind bis spätestens 15.08. des Jahres im Stadtamt einzureichen. Die Budgetsitzungen der Ausschüsse, in denen über die Aufnahme der eingebrachten Subventionsansuchen in das Budget des folgenden Jahres entschieden wird, finden jeweils im Oktober statt.

Wurde Ihr Ansuchen positiv behandelt, müssen Sie im folgenden Jahr mittels eines weiteren Formulars um die Auszahlung der Subventionen ansuchen. Die Beilage eines Kassa- und Tätigkeitsberichtes aus dem Vorjahr bildet eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung. Ist ein Verein im Budget einmal vorgesehen, ist ein jährliches Ansuchen um Aufnahme ins Budget nicht mehr erforderlich. Der zuständige Ausschuss berät automatisch in der Budgetsitzung über die Subvention in Höhe der letzten Auszahlung. Eine Ausnahme bilden die Sondersubventionen. Diese werden nur einmalig gewährt und gelten zum Beispiel für Jubiläumsfeste, Sanierungen, einmalige Einkäufe udgl.

Zuständig

Formulare