Für einen Pensionsantrag der PVA-Arbeiter, sowie der PVA-Angestellten wird benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Frauen auch Geburtsurkunde der Kinder)
- Heiratsurkunde aller Ehen, sowie Urkunden über Auflösungsgründe
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Militärpapiere
- bei Invaliditätspension zusätzlich ärztliche Bestätigung
- Aufstellung der Beschäftigungszeiten