Stellplatzverordnung

19.05.2020

Gemäß § 38 Abs 3 des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 – BauTG, LGBl. Nr. 1/2016 i.d.g.F.  wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer für die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für Wohnbauten abweichend der Anlage 2 (=1,2 Stellplätze je Wohnung) mit 1,5 erforderlichen Stellplätzen je Wohnung festgelegt hat.

Diese Verordnung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden am 18. April 2020 beschlossen. Die Rechtswirksamkeit tritt gemäß § 53 Abs 2 Salzburger Gemeindeordnung 2019 mit dem Tag nach erfolgter Kundmachung in Kraft.


Für die Gemeindevertretung:
Der Bürgermeister
Erich Rohrmoser