Witwen-/Witwerpension

Zur Beantragung einer Witwenpension nach dem Tode des Ehegatten wird benötigt:

  • Geburtsurkunde (bei Frauen auch Geburtsurkunden der Kinder)
  • Heiratsurkunde aller Ehen, sowie Urkunden über Auflösungsgründe
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde oder Todesbestätigung des Verstorbenen

Zuständig

Formulare